Diese Frage bereitet vielen Mietern und Eigentümern große Sorgen. Auch weil vom Finanzamt bereits verschickte Bescheide teilweise Steigerungen um ein Vielfaches der bisher bezahlten Grundsteuer beziffern. Viele Bürger wenden sich deshalb an Mitglieder des Gemeinderats und möchten wissen, wie es um die Grundsteuer in Ettlingen bestellt ist. Dazu ist Folgendes zu sagen: Der derzeitige Hebesatz für die Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke ohne land-/forstwirtschaftlichen Betrieb) beträgt in Ettlingen derzeit 380 v.H. Die Stadt erzielt damit jährliche Einnahmen in Höhe von ca. 7,4 Mio Euro. Die neue Grundsteuer soll „aufkommensneutral sein“. Die Stadt soll mit der neuen Grundsteuer keine höheren Einnahmen erzielen als bisher. Dafür muss der Hebesatz entsprechend reduziert werden. Hierüber wird im Gemeinderat Ende des Jahres beraten. Das hilft Hauseigentümern mit großen Grundstücken nur bedingt, denn für sie wird es meist trotzdem teurer als bisher. Für die Berechnung zählen nämlich nur Grundstücksgröße und Bodenrichtwert, nicht jedoch die Art der Bebauung. In vielen Fällen günstiger wird es z.B. für größere (Miets-) Häuser auf relativ kleinen Grundstücken. Ich persönlich finde, dass das Grundsteuergesetz BW ungerecht und auch verfassungswidrig ist, weil es gegen das grundrechtliche Gleichbehandlungsgebot verstößt. Musterklagen gegen das Gesetz gibt es schon. Zuletzt wird wohl das Bundesverfassungsgericht darüber urteilen.
Jürgen Maisch, Stadtrat