Photovoltaik in der historischen Altstadt

PV- und Solaranlagen waren in der Altstadt bisher verboten. Dies wurde mit der historischen Identität, der besonderen Atmosphäre und vor allem mit der ungetrübten Aussicht auf die einheitliche und ungestörte Dachlandschaft vom Robberg aus begründet. Vor vier Jahren startete eine fraktionsübergreifende Initiative zur Lockerung oder Aufhebung dieses Verbotes. Nach zahlreichen Sitzungen wurde im September 2021 ein Kompromiss gefunden, der nun mehrheitlich gebilligt und in die Altstadtsatzung aufgenommen wurde. PV-Anlagen sind in der Altstadt jetzt zwar möglich, aber nur auf mindestens zweigeschossigen Gebäuden mit flach geneigten Dächern mit maximal 10 Grad Neigungswinkel. Davon gibt es in der Altstadt allerdings nicht viele. Die meisten Gebäude haben nämlich keine Flachdächer und auf anderen Dächern sind nicht einmal eingefärbte PV-Ziegel erlaubt. Wie soll ein Hausbesitzer ohne Flachdach und ohne PV-Anlage in der Altstadt seinen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten? Gas, Öl und Kohle sind für Heizung und Strom verpönt, Pellets und Hackschnitzel wegen des Feinstaubs ebenso. Geothermie kommt auch kaum in Frage. Ist so ein PV-Verbot noch zu rechtfertigen, wo PV-Module in vielen Altstädten bereits zum normalen Bild gehören? Wir haben dem Kompromiss nicht zugestimmt, weil uns die Klimaziele wichtiger sind, als die Aussicht vom Robberg. Der liegt übrigens nordwestlich, wohin wohl kaum eine Anlage ausgerichtet würde.

Stadtrat Jürgen Maisch, fwfe-Fraktion