Klimaschutzkonzept

Zu beschließen gab es am 30.11. unter anderem:

  1. Der Maßnahmenliste 2022-2024 wird zugestimmt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen der einzelnen Maßnahmen und deren Umsetzung vorzubereiten
  3. Die mit einem Grundsatzbeschluss ausgestatteten Maßnahmen werden vor Maßnahmenbeginn den zuständigen Organen zur Beschlussfassung vorgelegt.

Auf der Maßnahmenliste steht so gut wie alles, was der Werkzeugkoffer zum Klimaschutz beinhaltet: Energetische Sanierung, Beratung, Nutzung von Abwasserwärme, Austausch von Leuchten, PV, Windkraft, Geothermie.
Da hätte man doch zustimmen können, da ja jede Maßnahme (siehe 3.) nochmals den Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Konnte man aber nicht: man habe zu wenig Zeit zur Vorbereitung für das wichtige Thema gehabt, die Vorlage sei zu wenig aussagekräftig, usw..

Jetzt wird das Thema im Februar im Ausschuss beraten, kommt also frühestens im März wieder in den Gemeinderat. Ein bisschen Tempo wäre aber nicht schlecht. Schon jetzt gibt es für PV-Anlagen lange Wartezeiten. Bei anderen regenerativen Anlagen wird das sicher auch bald so sein.

Da kann man nur hoffen, dass die Verwaltung auch ohne Grundsatzbeschluss das tut, was sie nach 2. vor hatte zu tun: die Planungen der einzelnen Maßnahmen und deren Umsetzung vorbereiten.

Sonst wird in dem Zeitrahmen 2022 bis 2024 nicht viel passieren.

Berthold Zähringer