Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben

Dieses Bonmot von Michail Gobatschow trifft zur Zeit auf die Menschheit zu. Nach der x-ten UN-Klimakonferenz und dem n-ten Klimaschutzkonzept der Stadt Ettlingen, steigen die gobalen Treibhausgas-Emissionen unvermindert an. Das im Pariser Klimaschutzabkommen formulierte und beschlossene Ziel, die globale Erderwärmung auf möglichst 1,5 Grad zu begrenzen, scheint in weite Ferne gerückt. Das Zeitfenster, die katastrophale Entwicklung noch aufzuhalten, schließt sich in diesem Jahrzehnt. Kein Wunder, dass die „Letzte Generation“ auf den Plan tritt und die bisherige Verhinderungspolitik, wenn auch mit fragwürdigen Aktionen, angreift.  In einem viel beachteten Beschluss vom 24. März 2021 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) folgende Pflicht des Staates, das Leben und die körperliche Unversehrtheit seiner Bürger zu schützen, den Schutz vor Beeinträchtigungen durch Umweltbelastungen einschließt, gleich von wem und durch welche Umstände sie drohen. Durch das zur Beschlussfassung vorgelegte integrierte Klima – und Mobilitätskonzept der Stadt Ettlingen soll dem Rechnung getragen werden. In einer Arbeitsgruppe des Gemeinderats soll Anfang 2023 das Konzept angepasst und die Projekte mit den größten zeitnah umsetzbaren Einsparpotentialen auf den Weg gebracht werden.

Gerhard Eckert, Stadtrat