Die Covid-19-Pandemie hat uns alle getrof- fen und wird das soziale Miteinander, aber auch die Wirtschaft, noch lange beeinflus- sen. Zu den besonders stark Betroffenen ge- hört zweifellos die Gastronomie, zuerst durch den Lockdown und bald durch den Winter, der normalerweise das Ende der Au- ßenbewirtschaftung bedeutet.
Deshalb hat es jetzt schon einen Konsens
gegeben, dass die Gastronomen auf Antrag durch die zeitlich befristete Nutzung von Heizpilzen und Zelten die Außenbewirt- schaftung verlängern können. FW/FE hat das auch im Sinne ei- ner attraktiven und lebendigen Ettlinger Altstadt gerne mitgetra- gen, um Folgen wie Leerstand und Schließungen zu mildern. Wir wollen aber noch einen Schritt weitergehen. Die Ausnahme- regelung sollte nicht nur bis zum Jahresende erteilt werden, sondern auf Antrag bis zum Beginn der Sommersaison 2021. Das ist problemlos, denn eine Änderung der Altstadtsatzung ist dazu nicht erforderlich.
Zudem soll die Regelung für alle Ettlinger Gastronomen gelten – nicht nur für die Innenstadt – um ungleiche Verhältnisse unter den Betrieben zu vermeiden. Einige Gastronomiebetriebe, et- wa auf Vereinsgelände, also nicht im städtischen Raum, kön- nen Heizpilze und Zelte nämlich problemlos aufstellen, brau- chen dazu keine Ausnahmegenehmigung.
Für FW/FE Stadträtin Sibylle Kölper