Altstadtsatzung

Bei der Planung für das Feuerwehrgelände kann man gut erkennen, dass die Altstadtsatzung ein wenig aus der Zeit fällt. Für das Bauvorhaben sind viele Vorschriften der Satzung modifiziert. Die Gründe sind vielfältig: die heute geforderte Barrierefreiheit bedingt eine andere Sockelhöhe, ein Cafe und moderne Büroräume zwingen dazu, die zulässigen Geschosshöhen zu überschreiten, eine Überschreitung der zulässigen Gebäudelänge wird erforderlich, „damit das Gebäude im Straßenraum einen ausgewogenen Maßstab erhält“, Fenster und Schaufenster müssen größer werden, da sie sonst nicht zum größeren Gebäude passen, Dachüberstände müssen ausnahmsweise nicht sein, da „der fehlende Dachüberstand die Bedeutung dieses Gebäudes an dieser so wichtigen städtebaulichen Position unterstreicht“ (den Satz verstehe ich überhaupt nicht), Gauben dürfen größer sein, damit sie „eine zeitgemäße Belichtung der Räume ergeben“ und „die größere Gaubenbreite ist als zweiter Rettungsweg notwendig“. Mal abgesehen vom fehlenden Dachüberstand, der die so wichtige Position unterstreicht, haben auch alle nicht städtischen Bauherren ähnliche Interessen. Auch sie wollen/müssen Barrierefreiheit herstellen, wollen moderne Büroräume, möchten eine zeitgemäße Belichtung ihrer Räume und sicher auch 2. Rettungswege. Wenn das mit der Altstadtsatzung nicht möglich ist, muss man sie ändern.
Berthold Zähringer