Sehr gut kümmern sich in Ettlingen Verwaltung und Bevölkerung um die Flüchtenden aus der Ukraine. Das freut mich sehr. Wohnungen und Häuser werden zur Verfügung gestellt. Die Hilfsbereitschaft ist groß.
Während die Geflüchteten aus der Ukraine sofort arbeiten können, Ihren Wohnort innerhalb Deutschlands frei wählen und sich das Ziel Ihrer Flucht innerhalb der EU aussuchen können, gibt es aber auch noch die anderen Flüchtlinge, die zunächst nicht arbeiten dürfen und in Gemeinschaftsunterkünften unterkommen müssen, die in das Land abgeschoben werden können, wo sie erstmals europäischen Boden betreten haben, die jahrelang nur geduldet werden und keine oder nur befristete Aufenthaltstitel haben. Um Asyl zu bekommen, müssen Ihre Gründe zur Flucht in zeitaufwändigen Verfahren auf Übereinstimmung mit dem europäischen Asylrecht geprüft werden.
Es gibt also Geflüchtete erster und zweiter Klasse.
Knifflige Fragen für die Ausländerbehörden kann man sich da vorstellen: Eine Familie, die vor 7 Jahren aus Syrien vor den russischen Bomben in die Ukraine geflüchtet ist, könnte jetzt aus guten Gründen zu uns weiterflüchten. Kommt diese Familie dann in die 1. oder in die 2. Klasse der Flüchtlinge? Hoffentlich hängt das nicht davon ab, ob sie schon einen ukrainischen Pass bekommen hat. In Deutschland hätte sie das sicher nicht geschafft.
Natürlich schütteln wir den Kopf darüber, dass der Krieg in der Ukraine in Russland nicht Krieg genannt wird. Wir sollten aber auch den Kopf darüber schütteln, dass der Bürgerkrieg in Afghanistan viele Jahre bei uns nicht Bürgerkrieg genannt wurde, um weiter afghanische Flüchtlinge dorthin abschieben zu können.
Berthold Zähringer, Stadtrat FWFE