Bau-Turbo

Im AUT dieser Woche gibt es gleich 3 „Bauturbo-Fälle“.

Durch gesetzliche Änderungen im Baurecht können Bauordnungsämter Vorhaben genehmigen, auch wenn sie geltenden Bebauungsplänen nicht entsprechen.

Dazu ist allerdings die Zustimmung der Gemeinde erforderlich, weshalb diese Vorhaben in AUT und Gemeinderat behandelt werden.

Geltende Bebauungspläne sind zum Teil schon sehr betagt. Oft kann man nicht mehr nachvollziehen, aus welchen Gründen bestimmte Festlegungen beschlossen wurden.

Da macht es also oftmals Sinn über Genehmigungen nachzudenken, auch wenn sie inhaltlich nicht mit den alten Bebauungsplänen übereinstimmen. Entscheidend ist die Frage, ob die Planungen den städtebaulichen Zielen der Stadt entsprechen und nicht die Frage, ob alle Festlegungen in alten Bebauungsplänen eingehalten werden.

Das ist grundsätzlich eine Verbesserung des Baurechts, auch wenn die festgelegten Fristen Verwaltungen und Gremien erheblich unter Druck setzen.

Berthold Zähringer, Stadtrat