Unterstützung nicht geregelt  

Ab dem Schuljahr 2026/27 haben Grundschüler einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von acht Stunden an fünf Wochentagen. Zunächst ab der 1. Klasse. Damit hat der Bund eine neue Pflichtaufgabe für Kommunen geschaffen. In Ettlingen wird derzeit der Bedarf an Raum, Personal, Ausstattung und Kosten ermittelt. Sicher ist: Es wird teurer. In der Pestalozzischule gibt es noch Raumreserven, an anderen geht es nicht ohne Baumaßnahmen. Obwohl Ettlingen mit der „verlässlichen Grundschule“ und der „flexiblen Nachmittagsbetreuung“ eine bislang bedarfsgerechte Betreuung anbietet, steigt auch hier die Nachfrage nach Ganztagesplätzen. Die Stadt muss den neuen Rechtsanspruch erfüllen. Aber wieder handelt es sich um eine Vorgabe des Bundes an die Kommunen, ohne geregelte finanzielle Unterstützung, die dringend und rechtzeitig gebraucht wird.  Baumaßnahmen und alle Vorbereitungen an unseren Grundschulen erfordern schließlich Planungszeit. Unsicherheit und Bürokratie bei Kostenübernahme und Fördermittel durch Bund und Land bremsen noch so gute Vorhaben aus. Überall beklagen Kommunen nach den Krisenjahren missliche Finanzlagen. Es bleibt abzuwarten, ob dieser neue Rechtanspruch in der Praxis rechtzeitig umgesetzt werden kann. An den Grundschulen in den  Kommunen muss gute Bildung und Betreuung angeboten werden. Das ist gut und richtig. Aber ohne ausreichende Finanzierung können auch Kommunen nicht liefern.

Sibylle Kölper, Stadträtin