Feuerwerk – Belastung für Mensch und Tier

Private Feuerwerke sind per Gesetz nur am 31.12. und 01.01. erlaubt. Ausnahmegenehmigungen müssen beim Ordnungsamt beantragt werden. Gewerbliche Feuerwerke sind zwar zulässig, aber anmeldepflichtig. Alle Feuerwerke müssen im Winter um 22:00 h, im Sommer um 23:00 h beendet sein. In der Nähe von Altenheimen sind Feuerwerke grundsätzlich verboten, was z.B. das Kasino betrifft. Leider halten sich viele nicht an die Regeln. Auch in Ettlingen haben illegale Feuerwerke ein Ausmaß erreicht, das nicht mehr akzeptabel ist. Für das kurze Vergnügen einiger weniger, die oft nicht einmal in Ettlingen wohnen, wird regelmäßig eine Vielzahl von Bürgern, samt Haus- und Wildtieren um den Schlaf gebracht. Das ist nicht nur ein Ärgernis, sondern Lärm macht bekanntermaßen auch krank. Ganz zu schweigen davon sind Feuerwerke klimaschädlich und erzeugen vermeidbaren Müll.  Rechtzeitig vor der anstehenden „Eventsaison“ haben sich die Fraktionen von SPD und fwfe zusammengetan, um etwas gegen illegale Feuerwerke zu unternehmen. Wir haben gemeinsam beantragt, in die Mietverträge für städtische Räume ausdrücklich aufzunehmen, dass im Zusammenhang mit dortigen Veranstaltungen sowohl private, als auch gewerbliche Feuerwerke grundsätzlich verboten sind.  Bei Verstößen soll eine hohe Kaution einbehalten und Anzeige beim Ordnungsamt erstattet werden. Nur seltene Ausnahmen für ganz besondere Anlässe sollen möglich sein.

Stadtrat Jürgen Maisch, Fraktion fwfe