Eines der großen Themen der nächsten 12 Monate im Gemeinderat Ettlingen wird die Grundsteuer sein:
„Wie geht es weiter mit der Grundsteuer“
Im Jahre 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht die unterschiedliche Besteuerung im Erbfalle von im Marktwert vergleichbaren Immobilien und Geldvermögen für grundgesetzwidrig erklärt. Die bisherige Besteuerung verstieß gegen den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz, Artikel 3 GG.
Dabei gab das Gericht der Politik den Auftrag, die Grundsteuer neu zu gestalten und den Ratschlag, dies möglichst ohne Erhöhung des gesamten Grundsteueraufkommens durchzuführen.
Die daraus für Baden-Württemberg folgenden und seit 15 Monaten vorliegenden Bescheide für den Grundsteuerwert und Steuermeßbetrag wurden auf Basis der Grundwertdatenbank (BORIS) erstellt.
Nach diesen Werten würde die Grundsteuer extrem steigen, wenn der bisherige Hebesatz (aktuell 380) unverändert bliebe. Bei durchschnittlichen Wohnimmobilien würde sich die zu bezahlende Grundsteuer fast verfünffachen!
Diese Erhöhung trifft jeden Ettlinger, gleichgültig ob Eigentümer oder Mieter.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts war es klar, es wird sich bei der zu bezahlenden Grundsteuer etwas ändern.
Allerdings ist Baden-Württemberg in Deutschland einen Sonderweg gegangen und hat so für extreme Ungerechtigkeit gesorgt: Es wird nur die Grundstücksfläche zur Berechnung herangezogen. Wer einen Garten hat, so z.B. alte Häuser oder Häuser in Ortsteilen, wird durch hohe Steuern besonders bestraft, obwohl der Garten nicht bebaut ist oder nicht bebaut werden darf.
Die Verantwortlichen im Finanzministerium Stuttgart sind bei der Gestaltung der Grundsteuerreform den bequemen Weg gegangen und haben nur wenige Daten erfaßt, um möglichst wenig Arbeit damit zu haben; sie haben sich „einen schlanken Fuß“ zu Lasten der Bürger gemacht.
Eine gerechte und differenzierte Lösung wäre ganz einfach über die in jeder Kämmerei vorliegenden Werte zur Berechnung der Niederschlagswassergebühr (Abwasserbescheid) möglich gewesen. Jede Kämmerei weiß genau, wieviel Quadratmeter des Grundstücks bebaut und wieviel Grünfläche ist. So hätte man für die Grünfläche einen anderen Wert festlegen können.
Wir von fwfe sind strikt dagegen, das Gesamtaufkommen bei der Grundsteuer in Ettlingen zu erhöhen. Wir wollen den Hebesatz massiv senken, damit ungerechte Härten vermieden werden und gleichzeitig im Gemeinderat Wege suchen, das neue Ungleichgewicht bei der Grundsteuerhöhe zu verhindern!
Das entscheidende Grundproblem ist jedoch der zugrunde gelegte Grundsteuerwert, der (nur in Ba-Wü) ausschließlich über die Grundstücksfläche berechnet wird und so in Deutschland für die größte Ungerechtigkeit bei der Grundsteuer führt.
Hier hat der Gemeinderat keine Möglichkeit etwas zu beeinflussen. Diese Frage wird vor dem Bundesfinanzhof als oberstem Finanzgericht geklärt; entsprechende Klagen wurden schon im Dezember 2022 eingereicht. Aus meiner Sicht ist das Grundsteuermodell in Baden-Württemberg eindeutig verfassungswidrig.
Herbert Rebmann
Vorsitzender von Für Ettlingen-FE e.V.