„Initiative fordert kompletten Hurstsee-Zugang“ stand in der BNN-Überschrift. Im kleiner Gedruckten zeigte sich aber, dass es darum geht das Baden nicht nur am Ostufer, sondern auch am Nordufer zuzulassen. Es geht also wohl eher um den Zugang zur Hälfte, statt zum Viertel des Seeufers.
Das Baden an offenen Gewässern ist grundsätzlich erlaubt – sozusagen ein Bürgerrecht, das auf Grund besonderer Gefahren oder wegen Naturschutzbelangen eingeschränkt werden kann. Das Ostufer wurde betaucht, besondere Gefahren wurden dort nicht gefunden. Ob das Nordufer auch betaucht wurde und ob dort Gefahren gefunden wurden, bleibt beim Lesen das BNN-Artikels unklar. Nehmen wir an, es wurden dort Gefahren entdeckt ( es ist von möglichen Hangrutschungen die Rede) könnte man statt mit Verboten auch mit dem Bagger reagieren und diese Gefahren beseitigen. Dann wäre das Thema Haftung schon mal vom Tisch.
Dann bleiben noch die Naturschutzbelange, die schon das Badeverbot am Westufer begründen, das von der Initiative nicht in Frage gestellt wird. Vielleicht kann man am Nordufer zwischen Naturschutz und Erholung einen Kompromis finden. Jedenfalls wünsche ich der Initiative und der Rathausspitze hier mehr Badehose und weniger Schlips und Kragen. Recht und Ordnung sind auch am Baggersee wichtig, aber nur so viel wie nötig und so wenig wie möglich.
Berthold Zähringer