Das hat der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim in seinem Urteil zur Windkraftplanung letzte Woche festgehalten. Im „Regionalplan Windenergie“ müssen die Belange des Artenschutzes, festgelegt u.a. in der europäischen Vogelschutzrichtlinie, gewürdigt werden; einseitiges Bevorzugen der Interessen der Windenergie ist unzulässig. Damit wurde die Auffassung der Mehrheit des Gemeinderates bestätigt, denn es ist falsch, dem Ziel der CO2-neutralen Energieerzeugung alle anderen Aspekte unserer Umwelt unterzuordnen. Es kommt auf das Gleichgewicht der Maßnahmen an; das bedeutet auch das gesellschaftspolitische Gleichgewicht. Der Priorisierung der Windenergie stehen im dicht bebauten Deutschland große Teile der Bevölkerung kritisch gegenüber. Manche fühlen sich durch Windräder persönlich nur belästigt und haben so kein Recht dagegen vorzugehen. Es gibt allerdings höherrangige Gesetze wie den Artenschutz, der hier als rechtliche Hürde zu nehmen ist.
Beim Thema Energie müssen wir uns viel mehr Gedanken zu Einsparungen machen. Wir praktizieren das im Gemeinderat mit den Bauplanungen bei energiesparenden öffentlichen Gebäuden, wie z.B. dem neuen Kindergarten am Festplatz.
Fotovoltaik ist eine umweltfreundliche Energiequelle, die noch sehr viel Potential hat und nur selten auf Widerstand stößt. Die Initiative der Bundesregierung, nun Fotovoltaik bei Neubauten verpflichtend vorzuschreiben, ist m.E. der richtige Weg.
Dr. Birgit Eyselen, Stadträtin