Transparenz und Rechtssicherheit

bei der Vergabe städtischer Bauplätze

Im Mai 2021 stellte meine Fraktion einen Antrag auf Einführung eines sog. Einheimischen-Modells bei der Vergabe von städtischen Grundstücken. Vor dem Hintergrund steigender Grundstücks- und Immobilienpreise soll damit insb. jungen, ortsansässigen Familien der Erwerb angemessenen Wohnraums in der Stadt ermöglicht werden. Jetzt stellt unsere Verwaltung neue Vergabekriterien für städtische Bauplätze zur Abstimmung, in denen Teile unseres Einheimischen-Modells enthalten sind. Dabei ist die Gewichtung in soziale und Ortsbezugskriterien für eine faire und transparente Vergabe unabdingbar. Aus Gründen der Rechtssicherheit (weil Einheimischenmodelle Europäisches Recht tangieren) darf die Ortsansässigkeit nur zu maximal 50% in die Vergabeentscheidung einfließen, und es müssen daneben soziale Kriterien zur Anwendung kommen. Bei den sozialen Kriterien legen wir hier in Ettlingen den Schwerpunkt auf junge Familien – u.a. Anzahl und Alter der Kinder. Wir finden das Punktesystem ausgewogen und können auch den Konditionen zur Bauplatzvergabe im Erbbaurecht zustimmen (auch wenn wir uns da einen höheren Anteil als 10% gewünscht hätten).

Dr. Birgit Eyselen, Stadträtin