Im September sah es so aus, dass das Baden aus Haftungs- und Naturschutzgründen verboten werden soll. Wozu man sagen muss, dass es auch die letzten Jahre schon verboten war. Mangels Rechtsverordnung war das Verbot aber ein zahnloser Tiger, dem eine Rechtsverordnung nun zum Gebiss verhelfen sollte.
Dagegen gab es Proteste. Grundsätzlich ist das Baden an offenen Gewässern erlaubt. Zur Einschränkung von Rechten muss es gute Gründe geben. Nur vermutete Gefahren sollten kein Anlass für Verbote sein.
Jetzt zeichnet sich ab, dass Schwimmen, Naturschutz und Angeln am Sulzbacher Baggersee wohl doch in Einklang zu bringen sind. Die Ufer werden betaucht, um eventuell vorhandene Hinterlassenschaften aus der Bagger-Nutzung auszuschließen.
Falls die Taucher keine „guten Gründe“ im trüben Wasser finden, könnte es für die Schwimmer zum Happy-End kommen, auch wenn das Baden an Teilen des Sees aus Naturschutzgründen eingeschränkt wird.
Berthold Zähringer, Stadtrat