Neulich hat sich ein auswärtiger Bürger in den BNN „aufgebracht“ darüber beschwert, dass im elektronischen Buchungssystem des Albgaubades zwischen Einheimischen und Auswärtigen unterschieden wurde. Er hatte sich schon mehrere Karten gesichert und wollte kurzfristig noch eine nachbuchen. Das ging nicht mehr, weil das elektronische Tageskontingent für Auswärtige bereits ausgeschöpft war, während es für Einheimische noch Karten gab. Dies sei eine ungerechte Bevorzugung. „In Europa kommen wir an offene Grenzen, und hier das“ wird der Bürger zitiert. Das kann man auch anders sehen. Dass es überhaupt eine Kontingentierung gibt liegt daran, dass die zulässige Besucherzahl wegen Corona reduziert werden muss. Aus dem gleichen Grund wurden in Europa auch die offenen Grenzen stark reglementiert. Das Zitat des Beschwerdeführers läuft daher ins Leere. Außerdem gab es gleich große Kontingente für Auswärtige und Ettlinger. Da sehe ich auch keine Benachteiligung, zumal nicht gebuchte Tageskarten aus beiden Kontingenten an jedermann an der Tageskasse verkauft wurden. Und nicht zuletzt werden die ca. 3 Millionen jährlichen Verluste unserer Bäder überwiegend von den Ettlinger Steuerzahlern getragen. Die Einnahmen durch die Eintrittsgelder der auswärtigen Badbesucher sind da nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Die Unterscheidung wurde jetzt dennoch aufgehoben. Es gilt das Windhundprinzip. Ist das die bessere Lösung?
Stadtrat Jürgen Maisch, fwfe-Fraktion