Beim Seniorenzentrum Schöllbronn habe ich in Frage gestellt, ob es wirklich sinnvoll ist, kleine Nebenanlagen, wie Gerätehütten oder Kleintierställe per Bebauungsplan zu verbieten.
Wäre es nicht per Bebauungsplan verboten, könnte der Betreiber einen kleinen Stall für Hasen, Tauben oder Hühner errichten, ohne dafür eine Genehmigung zu beantragen.
Die Mehrheit im AUT befürchtet aber, dass ohne das Verbot das Aufstellen hässlicher Baumarktschuppen ermöglicht würde. Wenn Sie also zukünftig vom Moosalbtal nach Schöllbronn fahren, dann könnte es ohne Verbot passieren, dass der Anblick des mehrmals vom Gestaltungsbeirat der Architektenkammer zurecht gefeilten Seniorenzentrums empfindlich unter einem vom Hausmeister genehmigungsfrei aufgestellten Hasenstall leidet – etwa wie ein Taubenschiss auf der gerade stundenlang von Hand polierten S-Klasse!
Für den Alltag der Bewohner wären allerdings ein paar Kleintiere auf dem Gelände am Ortsrand Schöllbronns vielleicht eine schöne Bereicherung. Und dann braucht es eben auch einen Stall.
Der Hausmeister, der aus Unkenntnis des Verbots trotzdem einen Hasenstall errichtet, bekommt dann sicher auf dem Bauordnungsamt zu hören: „Der Gemeinderat hat`s halt so entschieden.“
Berthold Zähringer